In Österreich ist die Gesetzeslage genau definiert:
"Im Rahmen des freien Gewerbes TiermasseurIn dürfen nur
Maßnahmen am gesunden Tier ausgeübt werden. Handlungen am
kranken Tier oder Vorbeugemaßnahmen, das heißt alles, bei dem es sich um
eine Behandlung im Sinne einer Helbehandlung handelt, sind dem Tierarzt
vorbehalten. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen zulässige
Hilfeleistungen für einen Tierarzt nur untergeordnete Tätigkeiten
betreffen, die den Tierarzt bei seiner vom ihm selbst vorzunehmenden
Behandlung unterstützen."
Strukturen in diesem Bereich zu bringen und Informationsarbeit zu leisten, sind die Gründungsgedanken des ITM.
Eine weitere wichtige Aufgabe des ITM liegt in einer aktiven Aufklärungsarbeit im Bereich der Tiermassage.
Das ITM wurde im Jahr 2004 österreichweit als erstes Institut für Tiermassage & Bewegungslehre gegründet und hat seinen Sitz in Altenmarkt, Niederösterreich.